Das Angeln ist gesetzlich
nur mit staatlichen Fischereischein und einem Erlaubnisschein möglich. Nur der Hauptsee des Niedersonthofener See darf
mit Tages-/Wochenkarten befischt werden. Der Im Bild nach oben (Norden) abkickende Gewässerteil ist der mit dem Niedersonthofener See verbundene Obere Inselsee (eigenes Fischereirecht), hier sind die
Erlaubnisscheine für den Niedersonthofener See nicht gültig! Die Fischereigrenze ist die Engstelle zwischen dem Landgasthof Seehof und dem Schilfgebiet, in dem auch die Fischereigrenze mit einem
Schild eindeutig markiert ist.
Die Ausübung der Fischerei vom Boot darf nur von auf dem Niedersonthofener See registrierter Boote erfolgen. Das Einsetzen von Booten zum Ausüben der Fischerei ist untersagt.
Bitte beachten Sie unsere Fischereiordnung Niedersonthofener
See die unter anderem sowohl die Schleppangeln pro Boot auf 2 Stück begrenzt, wie auch die Abend- und Nachtstunden ausschließt. Die Nutzung von Bootsmotoren aller Art und
Fischortungssystemen aller Art ist nicht erlaubt.
Das Befischen der Badepätze bei Badebetrieb ist ebenso untersagt wie die Nutzung von Setzkeschern!
Am Südufer kann problemlos auf alle Fischarten gefischt werden. Man findet hier sowohl flache wie auch steil abfallende Uferbereiche mit reichen Vorkommen an Karpfen, Schleien, Barschen, Zandern
und Hechten. Am Nordufer dürfen die ausgedehnten Flachwasserzonen nicht befahren werden.
Vom Boot empfiehlt sich das Schleppangeln. Im Uferbereich empfiehlt sich eine Schlepptiefe von 2-4 m, im Freiwasser bis 6 m. Die Schleppköder sollten nicht zu klein gewählt werden.
Hier finden Sie unseren kleinen Angelführer für den Niedersonthofener See