Der Niedersonthofener See liegt im Landschaftsschutzgebiet, somit ist das Zelten, offenes Feuer und weitere Störungen von Natur und Landschaft selbstverständlich untersagt. Es dürfen weder Bootsmotoren noch Ortungssysteme mitgeführt werden. Um den Fischbestand und das Ökosystem zu erhalten sind folgende Regelungen zwingend zu beachten:
FISCHEREI-ORDNUNG
Die Fischereierlaubnis berechtigt zum Fischen – vom Boot oder vom Ufer aus – mit 2 Handangeln, die ständig beaufsichtigt werden müssen. Sonstige Fangmethoden sind verboten. Je Handangel ist eine Anbissstelle erlaubt.
Das Fischen mit dem Wallerholz, sowie das Mitführen und die Verwendung von Ortungsgeräten ist nicht gestattet.
Die gesetzlichen Bestimmungen sind zu beachten!
Das Fischen mit lebendem Köderfisch ist verboten!
Das Fischen von Booten, die nicht im Niedersonthofenersee registriert sind, ist nicht gestattet. Sie dürfen also keine Boote mitbringen und einsetzen, auch keine Schlauchboote, um von diesen die Fischerei auszuüben.
Das Fischen ist erlaubt
vom 15.5. bis 31.08. von 5.00 bis 22.00 Uhr
vom 01.9. bis 15.10 von 6.00 bis 20.30 Uhr
Ein Stahlvorfach – Mindestlänge 30 cm – ist Pflicht bei allen Raubfischködern.
Die Nutzung von Setzketschern ist nicht gestattet.
Untermaßige Fische sind unverzüglich, mit der zu ihrer Erhaltung erforderlichen Sorgfalt zurückzusetzen. Sofern diese Fische infolge Verletzung als nicht lebensfähig erscheinen, sind sie zu töten und in der Fangmeldung gesondert aufzuführen.
Gefangene Fische müssen mitgenommen werden. Das gilt auch für Fische, die keiner Fangbeschränkung nach Maß und Zeit unterliegen.
Tote Fische sowie Innereien von Fischen dürfen nicht in den See zurück oder in den Uferbereichen entsorgt werden. Gefangene Fische dürfen nicht verkauft werden.
Das Betreten und Befahren der Schilf- und Flachwasserzonen ist verboten. Das Ankern muss vor dieser Zone erfolgen.
Der Schilfgürtel darf nicht beschädigt werden.
Das Mitführen von Bootsmotoren jeglicher Art ist untersagt!
Pro Boot sind lediglich zwei Schleppangeln erlaubt.
Das Angeln an Badeplätzen ist bei Badebetrieb untersagt.
Zuwiderhandlungen gegen die Fischerei-Ordnung können mit dem Entzug der Fischereierlaubnis sowie mit einer Geldbuße geahndet werden.
Der Fischereiberechtigte lehnt jede Art von Haftung bei Ausübung der Angelfischerei ab.
Ein neuer Erlaubnisschein wird nur nach Abgabe der Fangmeldungen ausgegeben. Das ist auch bei Fehlmeldungen erforderlich.
Gastfischer, von denen keine Fangmeldung vorliegt, können gesperrt werden.
Letzter Termin für die Abgabe der Fangmeldung ist der 15. November.
Tiefenprofil des Niedersonthofener See
Man sieht von Niedersonthofen in Richtung Seehof den tiefen westlichen Seeteil (hier mit über 22 m Tiefe angegeben) und den flacher werdenden Auslauf des ehemaligen Gletscherbeckens gegen die Seitenmoräne des Illertals.
Der abknickende Obere Inselsee ist mit 8 m deutlich flacher.
Das Foto wurde freundlicherweise von der "Bayrischen Gesellschaft für Unterwasserarchäologie" zur Verfügung gestellt und beruht auf Untersuchungen im Jahr 2016